Oh je, was für eine schlechte Entwicklung. Dies tut mir sehr leid für Dich!

Du fragst wegen Besuchen bei seiner Familie...
Für die Ausreise der Kinder aus T brauchst du immer eine schriftliche Erlaubnis deines Ehemannes, er hat nach den tunesischen Gesetzen das Aufenthaltsbestimmungsrecht!

So hart wie es klingt, aber Besuche bei den Großeltern würde ich vor dem 18. Lebensjahr deiner Tochter nicht mehr durchführen.
Und ihr anderes Enkelkind werden sie dann zwar auch nie kennenlernen, können sich dafür aber bei ihrem Sohn bedanken!

Ist denn seine "Neue" eine Deutsche?