wenn er dem SGB III nicht ausreichend nachkommt und seine Mitwirkungspflicht verletzt , so sollten ihm ersatzlos alle Sozialleistungen gestrichen werden.
Dies bezieht sich auch auf Miete + Krankenversicherung.
Eine Eingliederungsvereinbarung dürfte er wohl unterschrieben haben.
Wenn nicht wieder mit zweierlei maß gemessen wird.
Last edited by annina; 06/08/2012 16:46.