Original geschrieben von: aman80


Wenn man ja den Verdienstnachweis vorzeigt wird darunter auch ein Darlehn mit dazu gerechnet? (Also muss man das erwähnen?) Oder nach wie vor nur das übliche wie Miete strom und Telefonkosten?

Danke
Hallo aman80,

In der Regel steht das alles in dem Brief von der ABH!

Das kann bei jedem anders sein .... "Normalerweise" Mietvertrag - Lohnabrechnungen ( der letzten 3 Monate ) Nachweis das der Ehepartner ab Einreise Krankenversichert ist + das war "eigentlich" auch schon!

Warte erst einmal auf den Brief ... Vorher verrückt machen bringt da nichts smile

Hat deine Frau ihr Visum schon abgeben?


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
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