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|  Ämter ......
 #358598 01/07/2012 16:16
01/07/2012 16:16
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rainbow
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Hallo an alle hier ich habe eine Frage und hoffe das mir jemand weiter helfen kann..mein Mann ist seit Mai nun in D und ich bin leider arebitslos und beziehe Hartz4 ,,nun ist es so das das Amt mir meine Miete um die Hälfte gekützt hat seitdem er hier gemeldet ist,,sie meinen er muss für die andere Hälte aufkommen und es wird auch für die ersten 3 Monate keine Geld zum Leben und für Miete gezahlt vom Amt,,er hat die Aufenthalterlaubniss für drei Jahre :Nun meine Frage ist das wirklich rechtens ,,was kan ich tun ?mir fehlt die miete ,,mhhhhhhhhhhhh
 vielleicht kann jemand mir hier Auskunft geben ,das wäre nett
 lg an alle
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|  Re: Ämter ......
[Re: rainbow]
 #358601 01/07/2012 19:07
01/07/2012 19:07
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Alina 7ayati
   
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Hallo an alle hier ich habe eine Frage und hoffe das mir jemand weiter helfen kann..mein Mann ist seit Mai nun in D und ich bin leider arebitslos und beziehe Hartz4 ,,nun ist es so das das Amt mir meine Miete um die Hälfte gekützt hat seitdem er hier gemeldet ist,,sie meinen er muss für die andere Hälte aufkommen und es wird auch für die ersten 3 Monate keine Geld zum Leben und für Miete gezahlt vom Amt,,er hat die Aufenthalterlaubniss für drei Jahre :Nun meine Frage ist das wirklich rechtens ,,was kan ich tun ?mir fehlt die miete ,,mhhhhhhhhhhhh
 vielleicht kann jemand mir hier Auskunft geben ,das wäre nett
 lg an alle
 Hallo rainbow,  Habe Sie die Kürzung nur damit begründet das dein Mann für den Rest aufkommen MUSS?  Würde mich an deiner Stelle an eine Beratungsstelle wenden ...  Der Mann einer Freundin hatte Anspruch sobald er seine AE im Pass hatte ... Es wurde dann als Bedarfsgemeinschaft eingetragen ...  ( Kann natürlich sein: Das es in jedem Bundesland anders läuft )  Erkundige dich da mal genau! |  |  |  |  |  
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|  Re: Ämter ......
[Re: rainbow]
 #358604 01/07/2012 19:20
01/07/2012 19:20
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rainbow
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|  Re: Ämter ......
[Re: rainbow]
 #358610 02/07/2012 01:57
02/07/2012 01:57
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Frogger
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Dies gilt jedenfalls für Ehen mit deutschen Ehepartnern (Staatsangehörigkeit: deutsch) und nicht-europäischen Ausländern, wenn die Ausländer mit einem FZF-Visum eingereist sind:
 
 Einige Sozialämter lehnen Zahlungen gemäß SGB II während der ersten 3 Monate ab, und dies ist auch korrekt. Sie lehnen jedoch auch die Zahlungen (in gleicher Höhe) nach dem SGB XII/3 ab, und dies hält einer rechtlichen Überprüfung m.E. nicht stand (zumindest sind mir bisher keine negativen Urteile, dafür aber positive, bekannt).
 
 Also: Beim Sozialgericht eine Klage einreichen, am besten unter Beteiligung eines Rechtsanwaltes (dazu Kostenhilfe für Rechtsberatung beantragen), wenn man es sich selbst nicht zutraut, die Klage zu formulieren. Womöglich kann man jedoch auch vorher noch im Gespräch mit dem Gruppen- oder Sozialamtsleiter eine Einigung erzielen und kann dann auf die Klage verzichten.
 
 Im Web findet man zu diesem Sachverhalt übrigens diverse Diskussionen und Informationen, die man innerhalb weniger Minuten Suche finden kann.
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|  Re: Ämter ......
[Re: Frogger]
 #358729 14/07/2012 19:44
14/07/2012 19:44
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rainbow
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ja das ist sie und so so unfreundlich ...glaub mir ........nun ja nun heisst es warten ,,,,,,,,,,,,,,,Arbeit ist in Aussicht und das wäre ja sowieso besser .... |  |  |  |  |  
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