Das das tunesische Rechtssystem mit seinen Gesetzen derzeit im Umbruch ist, ist es schwer, hier eine eindeutige, belegbare, verläßliche, Antwort zu finden.

Ich persönlich gehe jedoch davon aus, daß es ausreicht, bei einem Grenzübertritt auf Nachfrage nachzuweisen, daß der Vater kein tunesischer Staatsbürger ist, denn in diesem Falle würde die Einverständniserklärung nicht gefordert werden.

Wenn das Kind in Tunesien offiziell mit dem tunesischen Nachnamen der Mutter gemeldet ist, heißt dies zudem, daß der Vater in Tunesien nicht "anerkannt" ist - und somit auch sein Einverständnis nicht erforderlich ist.

Interessant wäre noch, ob die Mutter auch in Tunesien das vollständige Sorgerecht ohne Einschränkung besitzt (das gibt es in bestimmten Fällen) - auch in diesem Falle wäre dann keine Einverständniserklärung notwendig.