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mit tunesischem Nachnamen aus Marokko ausreisen #356150
27/12/2011 11:25
27/12/2011 11:25
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Yayoi Offline OP
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Hallo,

wir wollen im Sommer nach Marokko reisen. Hier ein paar Randdaten zu meiner Frage:

- wir tragen den typischten aller tunesischen Nachnamen.
- ich bin geschieden, meine Tochter 6, hat keine tunesischen Papiere.

Wir bereisen Tunesien nicht, da es ja diese Probleme bei der Ausreise geben kann.

Wie ist das eigentlich wenn wir Marokko bereisen? In Agypten gab es keinerlei Probleme.

Vielen Dank für eure Antworten.

Re: mit tunesischem Nachnamen aus Marokko ausreisen [Re: Yayoi] #356161
27/12/2011 14:45
27/12/2011 14:45
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Dazu habe ich folgendes gefunden:

Die "Internationale Den Haager Vereinbarung über Kindesentführungen" wurde von Tunesien nicht unterzeichnet (ebenso, wie auch z.B. von den Ländern Marokko und Algerien nicht). [...] Egal, ob die Mutter in Europa sorgeberechtigt ist oder nicht, hat sie trotzdem nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht in Tunesien (und einigen anderen arabischen Ländern). [...] Ist sich eine Mutter also nicht absolut sicher, daß ihre Kinder Tunesien auch wieder verlassen können, bleibt ihr nichts anderes übrig, als sie bis zum 18.Lebensjahr nicht nach Tunesien (und aus Sicherheitsgründen auch nicht in andere arabische Länder) reisen zu lassen.
Quelle: http://www.tunispro.de/tunesien/binationale-beziehungen-in-tunesien.htm

Für mich liest sich das so, dass es mit einem arabischen Nachnamen (welcher nahe legt, dass das Kind einen arabischen Vater hat) also durchaus Probleme bei der Ausreise geben könnte, auch wenn es in der Praxis vielleicht selten welche gibt (wie man ja immer wieder liest). Dennoch scheint von der Gesetzeslage her durchaus ein gewisses Risiko zu bestehen, dass man bei der Ausreise aus einem arabischen Land Probleme bekommt.



Re: mit tunesischem Nachnamen aus Marokko ausreisen [Re: Nela] #356162
27/12/2011 15:32
27/12/2011 15:32
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Original geschrieben von: Nela

Für mich liest sich das so, dass es mit einem arabischen Nachnamen (welcher nahe legt, dass das Kind einen arabischen Vater hat) also durchaus Probleme bei der Ausreise geben könnte, auch wenn es in der Praxis vielleicht selten welche gibt (wie man ja immer wieder liest). Dennoch scheint von der Gesetzeslage her durchaus ein gewisses Risiko zu bestehen, dass man bei der Ausreise aus einem arabischen Land Probleme bekommt.


Ja, das Risiko besteht darin, daß der Vater, wenn er von der Reise Kenntnis hat, bei den dortigen Behörden intervenieren und dann, je nach nationaler Rechtslage, eine Überstellung beantragen könnte - wenn ihm z.B. von einem tunesischen Gericht das Sorgerecht zugesprochen wurde (dann hätte aus seiner Sicht die Mutter das Kind entführt).
In einem solchen Falle kann man dann nicht ohne weiteres vorhersagen, ob das Gastland den Rechtsanspruch der (christlichen) Mutter oder des (muslimischen) Vaters als höherranging einstufen wird.

Re: mit tunesischem Nachnamen aus Marokko ausreisen [Re: Yayoi] #356232
29/12/2011 22:24
29/12/2011 22:24
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Sousse95 Offline
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Hallo
bin auch von einem Tunesier geschieden und habe eine Tochter mit arabischen Vor- und Nachnamen. Kann nicht nach Tuneisen reisen wegen der Ausreisebescheinigung.

Wir machten mehrmals Ferien in Marokko und hatten nie Probleme, Deine Tochter darf NICHT mit dem tunesischen Pass reisen! habe mich auch auf dem marokkanischen Konsulat erkundigt und die bestätigten mir, dass ich mit meiner Tochter reisen kann ohne Probleme, solange sie nicht den tunesischen Pass vorweist. Sollte der Vater Probleme machen wollen, bringe ihm das nichts, denn sie wird dort mit der Nationalität angeschaut, mit der sie eingereist sei.

Hoffe Dir damit geholfen zu haben.
Liebe Grüsse

Re: mit tunesischem Nachnamen aus Marokko ausreisen [Re: Nela] #358074
15/05/2012 01:39
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Original geschrieben von: Nela

Dazu habe ich folgendes gefunden:
Die "Internationale Den Haager Vereinbarung über Kindesentführungen" wurde von Tunesien nicht unterzeichnet (ebenso, wie auch z.B. von den Ländern Marokko und Algerien nicht).


Das ist nicht richtig. Marokko hat sehr wohl das Haager Abkommen im Verhältnis zu Deutschland unterzeichnet.

HKÜ Staatenliste

Gruß
Oli

Last edited by kindesentzug24; 15/05/2012 01:39.

Kindesentzug24.com, Kostenlose Hilfe bei Kindesentzug und Kindesentführung ins Ausland.
Re: mit tunesischem Nachnamen aus Marokko ausreisen [Re: kindesentzug24] #358075
15/05/2012 03:39
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Heute ja, damals nicht. smile

Die Annahme des Beitritts von Marokko wurde just Ende Dezember des Jahres 2011 von der EU empfohlen:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0916:FIN:DE:PDF