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Re: Führerschein
[Re: Alina 7ayati]
#357914
26/04/2012 02:39
26/04/2012 02:39
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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Man braucht doch nur ins Gesetz zu schauen, in diesem Falle in den Text, der für ein Land wie Tunesien (nicht EU, keine Anerkennungsregeln) gilt: = Fahrerlaubnisverordnung =
§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 28. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten.
Also, innerhalb der ersten 6 Monate nachdem der Wohnsitz in Deutschland genommen wurden, darf man den ausländischen Führerschein weiterbenutzen, bleibt man nur längstens 12 Monate in Deutschland, dann darf er ausnahmsweise auch 12 Monate lang benutzt werden. Zur Erlangung eines entsprechenden deutschen Führerscheines muß ein Ausländer die theoretische und die praktische Fahrprüfung bestehen, es muß dafür aber kein Fahrunterricht genommen werden.
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Re: Führerschein
[Re: Samira1711]
#357986
03/05/2012 23:15
03/05/2012 23:15
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Joined: Jun 2004
Beiträge: 114 Bayern
maedi
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Beiträge: 114
Bayern
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Ich war heute nochmals mit meinem geballten Wissen bei der Führerscheinstelle. Habe der Sachbearbeiterin mal mittels Ausdrucken der Erklärungen der umliegenden Landratsämtern das Vorgehen der anderen LRA erklärt. Zuletzt erzählte ich ihr, dass im Nachbarlandkreis die FS der Schleierfahndung übergeben werden, die die FS dann auf Gültigkeit überprüft. Da meinte sie dann, dass das hier auch der Fall wäre. Als ich sie dann fragte, wieso dann ein Schreiben mit Stempel aus TN samt Übersetzung notwendig ist, wenn die FS eh überprüft werden, sagte sie, dass das hier die übliche Vorgehensweise sei, aber sie doch mal ihren Chef fragt. Und, oh Wunder: Mein Mann braucht keine Karteikartenabschrift, nicht mal eine Übersetzung des FS braucht er. Mit ein bißchen Druck und gutem Willen gehts doch...
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