Ich war heute nochmals mit meinem geballten Wissen bei der Führerscheinstelle. Habe der Sachbearbeiterin mal mittels Ausdrucken der Erklärungen der umliegenden Landratsämtern das Vorgehen der anderen LRA erklärt. Zuletzt erzählte ich ihr, dass im Nachbarlandkreis die FS der Schleierfahndung übergeben werden, die die FS dann auf Gültigkeit überprüft. Da meinte sie dann, dass das hier auch der Fall wäre. Als ich sie dann fragte, wieso dann ein Schreiben mit Stempel aus TN samt Übersetzung notwendig ist, wenn die FS eh überprüft werden, sagte sie, dass das hier die übliche Vorgehensweise sei, aber sie doch mal ihren Chef fragt. Und, oh Wunder: Mein Mann braucht keine Karteikartenabschrift, nicht mal eine Übersetzung des FS braucht er. Mit ein bißchen Druck und gutem Willen gehts doch...