Ich habe noch eine wichtige frage bezüglich der Krankenversicherung.
Habe von meine Krankenversicherung ein schreiben bekommen und wollte fragen ob dieses bei der Botschaft dann ausreicht.
"gern bestätigen wir das ihre Ehefrau ( Name) geboren am .....
nach Einreise nach Deutschland, in die Familienversicherung gemäß § 10 Sozialgesetzbuch V (SGB V) aufgenommen werden kann, wenn die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind."
Der Botschaft habe ich eine E-Mail geschrieben aber leider haben die bis Heute nicht geantwortet.
Hoffe das jemand von euch weiß ob das locker ausreicht.
Danke