Original geschrieben von: aman80
Ich habe noch eine wichtige frage bezüglich der Krankenversicherung.

Habe von meine Krankenversicherung ein schreiben bekommen und wollte fragen ob dieses bei der Botschaft dann ausreicht.

Antwort auf:
"gern bestätigen wir das ihre Ehefrau ( Name) geboren am .....

nach Einreise nach Deutschland, in die Familienversicherung gemäß § 10 Sozialgesetzbuch V (SGB V) aufgenommen werden kann, wenn die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind."



Der Botschaft habe ich eine E-Mail geschrieben aber leider haben die bis Heute nicht geantwortet.

Hoffe das jemand von euch weiß ob das locker ausreicht.

Danke
Nein!

Deine Frau soll zur Post und die Versicherung abschliessen ... Wird in den Pass geklebt ... Kosten ca 38 Dinar ...

Natuerlich erst nachdem sie Bescheid bekommen hat das sie ihr Visum abholen kann wink


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
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