Ich habe noch eine wichtige frage bezüglich der Krankenversicherung.

Habe von meine Krankenversicherung ein schreiben bekommen und wollte fragen ob dieses bei der Botschaft dann ausreicht.

Antwort auf:
"gern bestätigen wir das ihre Ehefrau ( Name) geboren am .....

nach Einreise nach Deutschland, in die Familienversicherung gemäß § 10 Sozialgesetzbuch V (SGB V) aufgenommen werden kann, wenn die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind."



Der Botschaft habe ich eine E-Mail geschrieben aber leider haben die bis Heute nicht geantwortet.

Hoffe das jemand von euch weiß ob das locker ausreicht.

Danke

Last edited by aman80; 29/04/2012 14:48.