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Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) [Re: Alina 7ayati] #357471
25/03/2012 20:14
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sabine_hamza Offline OP
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die Ausländerbehörde hat bis heute nichts von einer Verpflichtserklärung gesagt LG

Last edited by Alina 7ayati; 25/03/2012 20:16. Reason: Betreff geändert!
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) [Re: sabine_hamza] #357472
25/03/2012 20:17
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Alina 7ayati Offline

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Original geschrieben von: sabine_hamza
die Ausländerbehörde hat bis heute nichts von einer Verpflichtserklärung gesagt LG
Interessant! crazy


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Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) [Re: Alina 7ayati] #357473
25/03/2012 20:20
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sabine_hamza Offline OP
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ja du sagst es ich bin hin habe alles abgegeben meine lohnabrechnungen mein arbeitsvertrag mein Mietvertrag das einzigste was sie mir sagte es wäre besser wenn ich einen unbefristeten Vertrag hätte also bin ich am selben Tag zu meinem Chef und der hat mir etwas geschrieben das 4 wochen vor ende meines Vertrags es in ein unbefristetes verhältnis übergeht danach habe ich post bekommen wegen dem Termin zur gleichzeitigen befragung

Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) [Re: sabine_hamza] #357481
25/03/2012 20:37
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Alina 7ayati Offline

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Die Befragung ist aber auch schon vorbei oder?

Dann liegt es jetzt nur noch an dem Gehalt / Verpflichtungserklärung?

Würde evtl. doch noch über einen PlanB nachdenken!


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Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) [Re: Alina 7ayati] #357483
25/03/2012 20:39
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ok vielen Dank

Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) [Re: sabine_hamza] #357485
25/03/2012 20:41
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maedi Offline
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Steh grad ein bißchen auf dem Schlauch. Wir haben vor 5 Monaten in D geheiratet und er musste schon zur Visumsbeantragung die Verpflichtungserklärung mit den anderen Papieren auf dem Konsulat abgeben. Mein Sachbearbeiter in der ABH hat also schon bevor es zur Visumsbeantragung kam, alles geprüft. So gabs dann auch keine Überraschung und es ging alles sehr flott. Befragung hatten wir keine.

Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) [Re: maedi] #357486
25/03/2012 20:42
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Alina 7ayati Offline

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Original geschrieben von: maedi
Steh grad ein bißchen auf dem Schlauch. Wir haben vor 5 Monaten in D geheiratet und er musste schon zur Visumsbeantragung die Verpflichtungserklärung mit den anderen Papieren auf dem Konsulat abgeben. Mein Sachbearbeiter in der ABH hat also schon bevor es zur Visumsbeantragung kam, alles geprüft. So gabs dann auch keine Überraschung und es ging alles sehr flott. Befragung hatten wir keine.
Schön das ich nicht die einzige bin die auf dem SCHLAUCH steht! smile


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Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) [Re: sabine_hamza] #357502
25/03/2012 21:51
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sunny_m Offline
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Original geschrieben von: sabine_hamza
wir brauchen keinen Dolmacher weil er Deutsch kann Lg


Dachte ich auch, aber die Standesbeamtin bestand darauf, weil eine Eheschließung ein Rechtsakt sei und dager bei neueingereisten Nichtmuttersprachlern Pflicht sei....


Na, ist ja wurscht.
Letztendlich entscheidet die Botschaft in Rücksprache mit der ABH und wenn Du der ABH zu wenig verdienst, dann hat er keinen Rechtsanspruch auf ein Heiratsvisum, wenn Sie ablehnen.

Vielleicht müsst ihr dann tatsächlich in den sauren Äpfel beißen und dort heiraten.

LG
Sunny

Last edited by Alina 7ayati; 26/03/2012 10:12. Reason: Betreff geändert!

Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) [Re: sunny_m] #357508
26/03/2012 16:09
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Habe heute das ok der Ausländerbehörde bekommen Lg Sabine

Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) [Re: sabine_hamza] #357525
27/03/2012 17:03
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Inchallah wir haben das visum

Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) [Re: sabine_hamza] #357534
28/03/2012 09:38
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Hallo Sabine,

herzlichen Glückwunsch zum Visum,

ich hoffe Deine Rahmenbedingungen haben sich noch etwas geändert,

mit 950 netto ist mir ehrlich schleierhaft wie ihr das alles finanziell stemmen wollt - auch wenn ihr vermutlich dann nichts zum Integrationskurs zuzahlen müsst, und er ja vermutlich ab nach der Heirat vom Amt was bekommen würde...

Meine Meinung - es ist so schon schwierig genug die verschiedenen Kulturen, Mentalitäten, Religionen unter einen Hut zu bekommen, und wenn man sich dann noch dauernd, längerfristig wg. Geld in die Haare bekommt, dann gute Nacht schöne Welt...

Toi toi toi...

Last edited by PeppermintPatty; 28/03/2012 09:41.
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) [Re: PeppermintPatty] #357536
28/03/2012 11:04
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sunny_m Offline
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Original geschrieben von: PeppermintPatty
Hallo Sabine,

herzlichen Glückwunsch zum Visum,

ich hoffe Deine Rahmenbedingungen haben sich noch etwas geändert,

mit 950 netto ist mir ehrlich schleierhaft wie ihr das alles finanziell stemmen wollt - auch wenn ihr vermutlich dann nichts zum Integrationskurs zuzahlen müsst, und er ja vermutlich ab nach der Heirat vom Amt was bekommen würde...

Meine Meinung - es ist so schon schwierig genug die verschiedenen Kulturen, Mentalitäten, Religionen unter einen Hut zu bekommen, und wenn man sich dann noch dauernd, s25 längerfristig wg. Geld in die Haare bekommt, dann gute Nacht schöne Welt...

Toi toi toi...



Danke peppy du sprichst mir aus der Seele, aber auch von mir alle
wünsche für ein gutes Gelingen
Sunny


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) [Re: sunny_m] #357539
28/03/2012 15:39
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Also ich habe über 1 Jahr in Tunesien gelebt und wir hatten auch kein Geld und ich denke das hat uns und unsere Liebe noch stärker gemacht LG Sabine denn nach 3 Monaten darf er ja auch Arbeiten und er hat auch schon ne Arbeit LG Sabine

Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) [Re: sabine_hamza] #357541
28/03/2012 18:26
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Alina 7ayati Offline

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Original geschrieben von: sabine_hamza
Also ich habe über 1 Jahr in Tunesien gelebt und wir hatten auch kein Geld und ich denke das hat uns und unsere Liebe noch stärker gemacht LG Sabine denn nach 3 Monaten darf er ja auch Arbeiten und er hat auch schon ne Arbeit LG Sabine
Wow noch nicht in D und schon eine Arbeit!
Na dann viel Glück für die Zukunft! smile


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Re: Heirat in Deutschland ( Problem ABH !?! ) [Re: Alina 7ayati] #357543
28/03/2012 20:05
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ja er kann bei mir in der Firma anfangen mein Chef hat schon das ok gegeben LG

Re: eine Frage [Re: sabine_hamza] #357571
31/03/2012 17:47
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Hallo zusammen!

Wie läuft es denn mit der Ausländerbehörde ab, wenn ich vor dem Visum noch bei meinen Eltern wohne und "nur" einen geringfügigen Job habe? Gibt es da auch Probleme mit der Verpflichtungserklärung oder nicht, da ja der Mietvertrag unter meinen Eltern läuft und mein Stiefvater genug verdient?!

Wollen nämlich auch in D heiraten, aber dieses Einkommenzeugs macht mir Angst frown

Lg, Nadine

Re: eine Frage [Re: estrellaNadine] #357574
01/04/2012 10:27
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Nela Offline
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Die Ausländerbehörde verlangt in der Regel eine Verpflichtungserklärung (VE), diese kann auch von Dritten (in dem Fall z.B. von den Eltern) abgegeben werden. Wenn das Einkommen hoch genug ist (dafür gibt es Berechnungsgrundlagen), sollte die Abgabe einer VE problemlos möglich sein. Manche Ausländerbehörden akzeptieren auch eine Kaution, falls das monatl. Einkommen nicht ausreicht.

Die VE gibt staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen. Mit der Abgabe einer VE übernimmt der Abgebende derselbigen die Verpflichtung, alle Kosten für den Lebensunterhalt und für die Ausreise des Ausländers zu tragen. Auch bei einem Heiratsvisum gibt es ja keine Garantie, dass letztendlich tatsächlich geheiratet wird. Die Partner könnten sich anders entscheiden, oder der Ausländer könnte untertauchen. Auch Abchiebungskosten könnten in so einem Fall auf denjenigen zukommen, der eine VE abgegeben hat. So eine Verpflichtungserklärung will also gut überlegt sein und sollte - wenn überhaupt - nur für Personen abgegeben werden, gegenüber denen man großes Vetrauen hat.

Unabhängig von der rechtlichen Angelegenheit bleibt natürlich die Frage, ob deine Eltern überhaupt zu so einer Verpflichtung bereit sind bzw. wovon ihr (du und dein Mann) künftig euren Lebensunterhalt bestreiten wollt....

Re: eine Frage [Re: Nela] #357577
01/04/2012 14:11
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Hallo Nela,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das mit dem Vertrauen ist kein Problem, mein Stiefvater ist lustigerweise der Bruder meines Verlobten laugh Mit der Berechnung ist das ja dann so ne Sache..Ich kann nur hoffen, dass die ABH keine Verpflichtungserklärung braucht und dass das Visa für die Eheschließung unabhängig vom Einkommen hängt. crazy

Re: eine Frage [Re: estrellaNadine] #357590
02/04/2012 05:49
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Um die Verpflichtungserklärung wirst Du nicht herum kommen und auch nicht um den Nachweis des Verdienstes und des Wohnraums.

Geh doch einfach zur ABH hin und lasse Dir genau sagen, was Du alles brauchst.

Re: eine Frage [Re: estrellaNadine] #357595
02/04/2012 14:16
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... mein Stiefvater ist lustigerweise der Bruder meines Verlobten laugh


crazy äh, das würd ich nun nicht unbedingt an die große Glocke hängen...



Last edited by PeppermintPatty; 02/04/2012 14:17.
Re: eine Frage [Re: PeppermintPatty] #357596
02/04/2012 18:31
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Wüsste nicht, wo da das Problem liegt?! confused aber egal..

Danke Cheker, werde ich machen.

Re: eine Frage [Re: PeppermintPatty] #357606
03/04/2012 13:06
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... mein Stiefvater ist lustigerweise der Bruder meines Verlobten laugh


crazy äh, das würd ich nun nicht unbedingt an die große Glocke hängen...




Ein Bruder ehelicht die Mutter, der andere die Tochter .....mmh, den Rest der tunesischen Famile wird´s freuen....

Re: eine Frage [Re: estrellaNadine] #357678
07/04/2012 20:23
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Original geschrieben von: estrellaNadine
Wüsste nicht, wo da das Problem liegt?! confused aber egal..

Danke Cheker, werde ich machen.



Weil die ABH bei sowas schnell auf Scheinehe schließen KÖNNTE...


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Re: eine Frage [Re: 8SuSu8] #357686
08/04/2012 15:57
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Nach über 3 Jahren? eek und unbefristeter Aufenthaltstitel? Ich mein, dafür können wir doch auch nichts für unsere Liebe smirk

Re: eine Frage [Re: estrellaNadine] #357687
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Nach über 3 Jahren? eek und unbefristeter Aufenthaltstitel? Ich mein, dafür können wir doch auch nichts für unsere Liebe smirk


unbefristeter Aufenthaltstitel?


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