Original geschrieben von: kati3366

Wenn bei einem Altersunterschied von über 20 Jahren der Mann der Ältere ist, dann stört sich
daran in der Regel niemand.

An dem umkehrten auch nicht, es geht ja auch nicht ums stören.

Original geschrieben von: kati3366

Ist die Frau die Ältere, dann wird eine Scheinehe vermutet.

Nein, so ist es nicht. Eine Scheinehe ist eine Ehe, zu der sich BEIDE Seiten gemeinsam verabreden, ohne die Absicht zu haben, die Ehe auch tatsächlich zu führen. Im Normalfall wurde dabei dem deutschen Partner eine Geldsumme geboten. Es ist aber auch der Fall nicht ganz selten, in dem ein deutscher Partner einem Ausländer aus humanistischen Gründen die Chance geben will, sich "zu verbessern" (Arbeitsplatz, höheres Einkommen) und sie deshalb verabreden, zu heiraten, ohne jedoch die Ehe führen zu wollen.
Ein Altersunterschied ist insofern nur ein sehr schwacher Hinweis für eine Scheinehe, denn es gibt auch Scheinehen zwischen etwa gleichaltrigen, wahrscheinlich sogar deutlich mehr, da gibt es andere Anzeichen, als nur ein Altersunterschied.

Die Wahrscheinlichkeit, daß der jüngere Partner den älteren für ein Visum ausnutzt, bzw. einen Einwanderungsbetrug (wenn jemand einseitig ausnutzt, ist dies KEINE Scheinehe!) begehen will, ist jedoch, nach Erfahrungen der Botschaften bzw. Ausländerämter in bestimmten Ländern ziemlich hoch - und deshalb suchen sie nach Hinweisen danach. Wie diese Suche genannt wird, ob Befragung oder anders, ist da eigentlich egal. smile

Nach einem Gerichtsurteil des OVG Berlin Gerichtshofes kann das Visum beim "Verdacht" auf eine Scheinehe ohnehin nicht verwehrt werden, zumindest nicht aufgrund der Befragung:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...=0.0#focuspoint
(Der Streit ist, so glaube ich, jedoch in Revision)

Original geschrieben von: kati3366

Außerdem schreibst Du "damals", es war also wohl vor einigen Jahren. Seitdem hat sich
die Gesetzgebung und auch deren Handhabung / Auslegung doch um einiges verändert.

Die Rechtslage ist diesbezüglich unverändert.