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Re: Gleichzeitige Befragung [Re: kati3366] #357295
11/03/2012 20:35
11/03/2012 20:35
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Ah also unterschrieben ohne zu kontrollieren?
Ok bei weiss nicht wie vielen Fragen evt. nachvollziehbar.
Dumm gelaufen - aber zum Glück mit Happy End!

Schönen Abend

Re: Gleichzeitige Befragung [Re: kati3366] #357303
12/03/2012 01:48
12/03/2012 01:48
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Original geschrieben von: kati3366

Wenn bei einem Altersunterschied von über 20 Jahren der Mann der Ältere ist, dann stört sich
daran in der Regel niemand.

An dem umkehrten auch nicht, es geht ja auch nicht ums stören.

Original geschrieben von: kati3366

Ist die Frau die Ältere, dann wird eine Scheinehe vermutet.

Nein, so ist es nicht. Eine Scheinehe ist eine Ehe, zu der sich BEIDE Seiten gemeinsam verabreden, ohne die Absicht zu haben, die Ehe auch tatsächlich zu führen. Im Normalfall wurde dabei dem deutschen Partner eine Geldsumme geboten. Es ist aber auch der Fall nicht ganz selten, in dem ein deutscher Partner einem Ausländer aus humanistischen Gründen die Chance geben will, sich "zu verbessern" (Arbeitsplatz, höheres Einkommen) und sie deshalb verabreden, zu heiraten, ohne jedoch die Ehe führen zu wollen.
Ein Altersunterschied ist insofern nur ein sehr schwacher Hinweis für eine Scheinehe, denn es gibt auch Scheinehen zwischen etwa gleichaltrigen, wahrscheinlich sogar deutlich mehr, da gibt es andere Anzeichen, als nur ein Altersunterschied.

Die Wahrscheinlichkeit, daß der jüngere Partner den älteren für ein Visum ausnutzt, bzw. einen Einwanderungsbetrug (wenn jemand einseitig ausnutzt, ist dies KEINE Scheinehe!) begehen will, ist jedoch, nach Erfahrungen der Botschaften bzw. Ausländerämter in bestimmten Ländern ziemlich hoch - und deshalb suchen sie nach Hinweisen danach. Wie diese Suche genannt wird, ob Befragung oder anders, ist da eigentlich egal. smile

Nach einem Gerichtsurteil des OVG Berlin Gerichtshofes kann das Visum beim "Verdacht" auf eine Scheinehe ohnehin nicht verwehrt werden, zumindest nicht aufgrund der Befragung:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...=0.0#focuspoint
(Der Streit ist, so glaube ich, jedoch in Revision)

Original geschrieben von: kati3366

Außerdem schreibst Du "damals", es war also wohl vor einigen Jahren. Seitdem hat sich
die Gesetzgebung und auch deren Handhabung / Auslegung doch um einiges verändert.

Die Rechtslage ist diesbezüglich unverändert.

Re: Gleichzeitige Befragung [Re: Frogger] #357306
12/03/2012 09:38
12/03/2012 09:38
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kati3366 Offline
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grin vielleicht sollte ich diesen Beitrag mal unserer SB bei der hiesigen ABH zukommen lassen.

Die hat mir nämlich ziemlich direkt gesagt, daß sie auf Grund des Altersunterschiedes bei uns eine Scheinehe vermutet.
Wenn ich Deine ( sicher korrekte ) Definition jetzt nehme, dann hat sich die Dame bei der ABH eindeutig falsch ausgedrückt.
Denn es hätte ihr klar sein müssen, daß ein tunesischer LKW-Fahrer nicht wirklich für eine Eheschließung bezahlen kann.
Zumal sie mich nach seinem Verdienst gefragt hat. eek


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Re: Gleichzeitige Befragung [Re: kati3366] #357309
12/03/2012 13:50
12/03/2012 13:50
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PeppermintPatty Offline
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Naja, Scheinehe ist halt auch irgendwie plakativer und

kürzer als "Erschleichung der Aufenthaltserlaubnis"... wink

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