Absicht ist, dass sie hier ein Praktikum absolviert (Kindergarten). Sie ist derzeit arbeitslos.
Ohne Arbeitsvisum - natürlich keine Chance, denn Touristen ist die Erwerbstätigkeit (und dazu gehören auch Praktika) in Deutschland untersagt.
Da bleibt nur die Möglichkeit, als ehrenamtliche Helferin mitzumachen, wenn sich der Arbeitgeber darauf einläßt.
NICHT als Erwerbstätigkeit gelten übrigens die folgenden Ausnahmen:
- Praktika, die von der Bundesagentur für Arbeit als Ferienbeschäftigung vermittelt wurden.
- Praktika, die im Rahmen eines von der EU geförderten Programms (wie z.B. Leonardo da Vinci, Sokrates, Tempus) absolviert werden.
- Praktika bis zu einem Jahr im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms. Es handelt sich hierbei um Praktika von Verbänden, öffentlich-rechtlichen Einrichtigungen oder studentischen Organisationen, insbesondere um Fachpraktika für Studenten von ausländischen Hoch- und Fachhochschulen.
- Regierungspraktika, die aus öffentlichen deutschen Mitteln, Mitteln der EU oder internationaler zwischenstaatlicher Organisationen finanziert werden.