Vielen lieben Dank für die hilfreichen Antworten smile

@Frogger das weiß ich mit den Traditionen wink Da wir erst einmal standesamtlich heiraten möchten, ist dies nicht relevant.

Das mit der Verpflichtungserklärung scheint nicht anscheinend nicht mehr so wichtig zu ein, wie ich auf der Seite gelesen habe:

Antwort auf:
Von der Verpflichtungserklärung scheinen das Auswärtige Amt und die Ausländerbehörde neuerdings abzusehen, im neuesten Merkblatt der Botschaft vom November 2011 ist sie nicht mehr als notwendig aufgeführt und einige Ausländerämter und auch die Botschaft selbst haben gegenüber Antragstellern in letzter Zeit darauf verzichtet. Man kann deshalb davon ausgehen, daß für ein Heiratsvisum nur noch in Ausnahmefällen eine Verpflichtungserklärung eingefordert wird.