Die Stadt Köln schreibt beispielsweise:
Anhaltspunkte für die Feststellung eines wichtigen Grundes können Sie dieser beispielhaften Darstellung von typischen Fällen entnehmen:
Änderung von Sammelnamen, wie zum Beispiel Meyer, Müller, Schmidt, Schulz,
Änderung von anstößig oder lächerlich klingenden Namen,
Änderung von langen und besonders umständlichen beziehungsweise in Schreibweise und/oder Aussprache schwierigen Namen,
Änderung von Namen fremdsprachigen Ursprungs,
Änderung von Namen mit "ss" oder "ß" sowie Namen mit Umlauten
Einen solchen Antrag kann jede(r) volljährige deutsche Staatsangehörige, Asylberechtigte, ausländische Flüchtling, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder Ausländer, der im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen der Bundesrepublik in Deutschland aufgenommen wurde, stellen.