Die Regel lautet, daß der neue Vorname nahe an dem alten liegen soll.
Doch wenn es keinen deutschen Namen gibt, der ähnlich klingt, kann ein beliebiger gewählt werden - bei chinesischen oder japanischen Namen, doch auch bei Mohammed oder Ahmed, ist das zum Beispiel sehr wahrscheinlich.
In diesem Sinne glaube ich nicht, daß sich "Anna" ändern läßt, den dieser Name gilt als ein "echter" deutscher Name.

Die grundsätzlichen Regeln lauten so:

Antwort auf:
Eine Änderung des Vor- oder Familiennamens kommt nur in Frage, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Dies ist dann der Fall, wenn es dem Namensträger nicht zuzumuten ist, weiter mit dem bisherigen Namen zu leben (zum Beispiel Schwierigkeiten mit der Aussprache oder Schreibweise, bei Führung eines lächerlichen oder belastenden Namens).
Der Antragsteller ist deutscher Staatsangehöriger, Staatenloser oder Asylberechtigter.
Der Antragsteller ist nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Der Antragsteller ist nicht erheblich oder wiederholt vorbestraft und es wird nicht wegen einer Straftat gegen ihn ermittelt.


Die Vornamensänderung kostet übrigens 110 Euro.