Original geschrieben von: Burgh
Nein, Du hast meine Frage richtig verstanden, aber ich kann das nicht glauben. es wäre ja dann ein Kind mit doppelter Identität, da es zwei verschiedene Namen hätte.
hier war ja auch irgendwo zu lesen, dass sich die tun. Botschaft bei nicht-tunesischem Nachnamen weigert, einen tunesischen Pass auszustellen.


Das gibt es sogar bei Erwachsenen:

1) Tunesischer Staatsbürger heiratet, nimmt Nachnamen des deutschen Staatsbürgers an. Tunesische Behörden erkennen die Änderung nicht an und belassen es beim alten Nachnamen im Paß.

2) Nun erwirbt diese Person die deutsche Staatsbürgerschaft und ändert dabei auch noch seinen Vornamen auf einen deutschen Vornamen. Die tunesischen Behörden erkennen auch diese Änderung nicht an.

Ergebnis: Mohammed Ahmed und Karl Müller sind ein und dieselbe Person mit zwei Namen, die beide völlig rechtmäßig geführt werden.

Richtig spaßig wird es aber erst dann, wenn die tunesische Person eine Frau ist und der deutsche Ehemann ein Nicht-Moslem und sie dann aus der Ehe ein Kind bekommt, denn auch das Kind hat dann natürlich eine zweite Identität (Lisa Müller vs. Samira bint Fatima Ahmed. Bei der kommt der Vater nicht vor - und es wird zudem in Tunesien als unehelich betrachtet. smile