Original geschrieben von: Frogger
Original geschrieben von: sharaz99
Die Auskunft bei der Krankenkasse war, dass nur derjenige ein Recht auf Familienversicherung hat, dessen Wohnsitz in Deutschland ist. Ich gehe davon aus dass dies auch für Tunesier gilt die hier nicht wohnen.


Die Auskunft ist korrekt - und, nein, für hier lebende Türken, Tunesier, Marokkaner, usw. gilt genau diese Regelung wegen der Sozialabkommen eben nicht. smile



Das ist eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit.....D.h. ein hier lebender z.B. Tunesier könnte seine Familie in Tunesien familienversichern sofern sie dort nicht Mitglied einer Krankenkasse sind? Habe ich das jetzt richtig verstanden? Und ein Deutscher der in Tunesien lebt, dessen deutsche Frau hier ihren Wohnsitz hat ist dann dort nicht familienversichert? Letzteres stimmt ja nach Aussage der Krankenkasse. Wenn ich das jetzt alles richtig interpretiere finde ich das sehr ungerecht... LG sharaz