Die Auskunft bei der Krankenkasse war, dass nur derjenige ein Recht auf Familienversicherung hat, dessen Wohnsitz in Deutschland ist. Ich gehe davon aus dass dies auch für Tunesier gilt die hier nicht wohnen.
Die Auskunft ist korrekt - und, nein, für hier lebende Türken, Tunesier, Marokkaner, usw. gilt genau diese Regelung wegen der Sozialabkommen eben nicht.
