Hallo Frogger,

ich kenne den Fall wo bei einem deutsch-deutschen Ehepaar der Mann nach Tunesien quasi ausgewandert ist. Er hat also keinen Wohnsitz mehr in Deutschland - aus welchen Gründen auch immer. Beide sind immer noch verheiratet und bleiben das auch. Trotzdem hat der Mann hier in Deutschland kein Recht mehr auf eine Familienversicherung bei der Krankenkasse in der er vorher war und seine Frau immer noch ist. Sie ist berufstätig und könnte ihn mitversichern lassen. Er arbeitet in Tunesien nicht und hat dort keine Krankenversicherung. Die Auskunft bei der Krankenkasse war, dass nur derjenige ein Recht auf Familienversicherung hat, dessen Wohnsitz in Deutschland ist. Ich gehe davon aus dass dies auch für Tunesier gilt die hier nicht wohnen.

Allerdings können die Tunesier die z.B. bei der CNSS versichert sind hier auch ärztl. Hilfe in Anspruch nehmen, müssen das Geld vorstrecken und bekommen dies in Tunesien von ihrer dortigen Krankenkassen zurück.

Am besten du erkundigst dich bei deiner Krankenkasse.

LG sharaz