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Familien-Mitversicherung
#356820
30/01/2012 07:41
30/01/2012 07:41
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Frogger
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Im Zuge einer Recherche stelle ich hier einmal die Frage in die Runde, ob jemand persönliche Erfahrungen mit der Mitversicherung von tunesischen Familienmitgliedern hat (das betrifft also nur tunesische Staatsangehörige). Zu diesem Thema habe ich bislang keinerlei Informationen in deutschsprachigen Foren gefunden - was wahrscheinlich daran liegt, daß sich so gut wie niemand der Rechtslage bewußt ist. Weithin bekannt ist es, daß z.B. türkische Staatsangehörige in Deutschland das Recht haben, Familienmitglieder in ihrem Heimatland bei der deutschen Krankenversicherung als "Familienmitglieder" mitversichern zu lassen. In Deutschland für Deutsche ist das nur für nicht selbst versicherte Ehepartner und Kinder möglich, doch der Familienbegriff in der Türkei lautet anders, und so kommen z.B. auch türkische Eltern und weitere Familienangehörige in den Genuß dieser Regelung. Was hingegen weniger bekannt ist, ist, daß es ein solches Sozialversicherungsabkommen auch zwischen Deutschland und Tunesien (sowie mit Marokko, und Nachfolgestaaten YU) gibt und beispielsweise die Eltern eines in Deutschland lebenden Tunesiers, die keine oder keine ausreichende Eigenversicherung haben UND für die er unterhaltspflichtig ist, in seiner deutschen Krankenversicherung mitversichert werden können (allerdings nur für die Leistungen, die in Tunesien versicherungsfähig sind - es gilt für sie also nicht der deutsche, sondern der tunesische Versicherungskatalog). Konkretes Beispiel: Ein Tunesier lebt in Deutschland und hat ein eigene gesetzliche Krankenversicherung (ist nicht beim Ehepartner mitversichert). Sein in Tunesien lebender Vater bezieht weder Rente noch ist er selbst krankenversichert. -> Wenn der Vater krank wird, kann er mit einer Bescheinigung der deutschen Mitversicherung bei tunesischen Ärzten und Krankenhäusern kostenfrei nach tunesischem Standard behandelt werden. Meine Frage dazu also: Gibt es hier im Forum Personen, die diesbezüglich praktische Erfahrungen haben? Siehe dazu auch: http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/krankenkasse-fuer-angehoerige-der-migranten-29592
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Re: Familien-Mitversicherung
[Re: Nela]
#356827
30/01/2012 15:41
30/01/2012 15:41
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Frogger
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Daß es möglich ist, ist unstreitig (siehe auch offizielle Antwort des Bundespresseamtes von Ende 2010 im angegebenen Link), das ist Bestandteil des Sozialversicherungsabkommens mit Tunesien. Mich interessiert daher eher die Frage, ob es Personen gibt, die dieses Recht nutzen (und mit welchen Erfahrungen: Personenkreis, Umfang des Schutzes in Tunesien).
... Betrifft das denn alle Staaten, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen? ...
Ja, so gut wie alle - und auch in Österreich und der Schweiz sieht es prinzipiell ähnlich aus. In jedem Falle gehören Marokko, Türkei, Tunesien und die Nachfolgestaaten von Jugoslawien dazu, bei anderen Ländern, wie z.B. Bulgarien gilt sowieso stattdessen das Übereinkommen der EU-Mitgliedsländer.
... ich meine, dass es die Möglichkeit inzwischen nicht mehr gibt ...
Nein, an die Abkommen legt niemand die Hand an - und kaum jemand erwähnt deren Bestandteile öffentlich, weil das politisch nicht opportun ist.
Last edited by Frogger; 30/01/2012 15:47.
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Re: Familien-Mitversicherung
[Re: Frogger]
#356828
30/01/2012 16:13
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Nela
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ich meine, dass es die Möglichkeit inzwischen nicht mehr gibt Nein, an die Abkommen legt niemand die Hand an - und kaum jemand erwähnt deren Bestandteile öffentlich, weil das politisch nicht opportun ist.
In dem von mir oben genannten Fall ging es ja um eine Behandlung in D (nicht in TN), die angeblich auf Grund einer (früher bestehenden?) Möglichkeit bezüglich Krankenversicherung durchgeführt werden konnte.  Beim Googeln ist mir auch aufgefallen, dass das ein politisch höchst brisantes Thema ist, welches bei einigen, die davon Kenntnis haben, großen Unmut auslöst....
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Re: Familien-Mitversicherung
[Re: Nela]
#356838
30/01/2012 23:05
30/01/2012 23:05
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Frogger
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Nun, eine Behandung in Deutschland würde heutzutage durch die verpflichtende Krankenversicherung, die für ein Visum erforderlich ist, bezahlt - doch wenn das nicht der Fall wäre, so wären die Familienangehörigen, die bei einem in Deutschland lebenden gesetzlich Versicherten familienversichert sind, natürlich nicht nur im Heimatland, sondern auch in Deutschland behandlungsberechtigt.
Daß dies Unmut erzeugt, ist verständlich - schließlich war die Welt in den 60er Jahren noch ein andere als heute und entsprechende Abkommen müßten eigentlich angepaßt werden, selbst wenn es "nur" um ein paar Millionen pro Jahr geht, die die deutsche Krankenkasse da aufwenden muß. Doch, wie schon erwähnt, da scheint kein Politker die Hand anlegen und dabei schlafende Hunde aufwecken zu wollen.
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