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Familien-Mitversicherung #356820
30/01/2012 07:41
30/01/2012 07:41
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Im Zuge einer Recherche stelle ich hier einmal die Frage in die Runde, ob jemand persönliche Erfahrungen mit der Mitversicherung von tunesischen Familienmitgliedern hat (das betrifft also nur tunesische Staatsangehörige).
Zu diesem Thema habe ich bislang keinerlei Informationen in deutschsprachigen Foren gefunden - was wahrscheinlich daran liegt, daß sich so gut wie niemand der Rechtslage bewußt ist.

Weithin bekannt ist es, daß z.B. türkische Staatsangehörige in Deutschland das Recht haben, Familienmitglieder in ihrem Heimatland bei der deutschen Krankenversicherung als "Familienmitglieder" mitversichern zu lassen.
In Deutschland für Deutsche ist das nur für nicht selbst versicherte Ehepartner und Kinder möglich, doch der Familienbegriff in der Türkei lautet anders, und so kommen z.B. auch türkische Eltern und weitere Familienangehörige in den Genuß dieser Regelung.

Was hingegen weniger bekannt ist, ist, daß es ein solches Sozialversicherungsabkommen auch zwischen Deutschland und Tunesien (sowie mit Marokko, und Nachfolgestaaten YU) gibt und beispielsweise die Eltern eines in Deutschland lebenden Tunesiers, die keine oder keine ausreichende Eigenversicherung haben UND für die er unterhaltspflichtig ist, in seiner deutschen Krankenversicherung mitversichert werden können (allerdings nur für die Leistungen, die in Tunesien versicherungsfähig sind - es gilt für sie also nicht der deutsche, sondern der tunesische Versicherungskatalog).

Konkretes Beispiel:

Ein Tunesier lebt in Deutschland und hat ein eigene gesetzliche Krankenversicherung (ist nicht beim Ehepartner mitversichert). Sein in Tunesien lebender Vater bezieht weder Rente noch ist er selbst krankenversichert.
-> Wenn der Vater krank wird, kann er mit einer Bescheinigung der deutschen Mitversicherung bei tunesischen Ärzten und Krankenhäusern kostenfrei nach tunesischem Standard behandelt werden.


Meine Frage dazu also: Gibt es hier im Forum Personen, die diesbezüglich praktische Erfahrungen haben?


Siehe dazu auch:
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/krankenkasse-fuer-angehoerige-der-migranten-29592

Re: Familien-Mitversicherung [Re: Frogger] #356821
30/01/2012 11:53
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Ich weiß von einer Freundin, dass deren tunesische Schwiegermutter vor ein paar Jahren in D behandelt bzw. operiert werden konnte, da sie über ihren hier versicherten Sohn (Tunesier) mitversichert war. Der Mann ist allerdings schon etwa 30 Jahre in D, und ich meine, dass es die Möglichkeit inzwischen nicht mehr gibt. Von der Option, dass unterhaltsberechtigte Angehörige in TN behandelt werden könnten, habe ich allerdings noch nicht gehört. Vielleicht können die Rentenversicherungen da Auskunft geben, was das Sozialversicherungsabkommen betrifft?

Re: Familien-Mitversicherung [Re: Nela] #356823
30/01/2012 13:30
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Wenn ich google zu dem Thema befrage, dann stoße ich nur darauf, dass Angehörige in der Türkei und Staaten des ehem. Jugoslavien auf Grund von Abkommen aus den 60-er Jahren von dieser Regelung profitieren. Tunesien wird da nicht direkt erwähnt. Betrifft das denn alle Staaten, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen?

Hier ein Link zum Sozialversicherungsabkommen mit Tunesien:

Abkommen zw. der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit

Dort wird u.a. der "Bundesverband der Ortskrankenkassen" in Bonn als eine der Verbindungstellen für die Durchführung des Abkommens genannt (Tel. 0228/8430). Vielleicht bekommt man dort nähere Auskunft.

Re: Familien-Mitversicherung [Re: Nela] #356827
30/01/2012 15:41
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Daß es möglich ist, ist unstreitig (siehe auch offizielle Antwort des Bundespresseamtes von Ende 2010 im angegebenen Link), das ist Bestandteil des Sozialversicherungsabkommens mit Tunesien.
Mich interessiert daher eher die Frage, ob es Personen gibt, die dieses Recht nutzen (und mit welchen Erfahrungen: Personenkreis, Umfang des Schutzes in Tunesien).

...
Betrifft das denn alle Staaten, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen?
...

Ja, so gut wie alle - und auch in Österreich und der Schweiz sieht es prinzipiell ähnlich aus. In jedem Falle gehören Marokko, Türkei, Tunesien und die Nachfolgestaaten von Jugoslawien dazu, bei anderen Ländern, wie z.B. Bulgarien gilt sowieso stattdessen das Übereinkommen der EU-Mitgliedsländer.

...
ich meine, dass es die Möglichkeit inzwischen nicht mehr gibt
...

Nein, an die Abkommen legt niemand die Hand an - und kaum jemand erwähnt deren Bestandteile öffentlich, weil das politisch nicht opportun ist.

Last edited by Frogger; 30/01/2012 15:47.
Re: Familien-Mitversicherung [Re: Frogger] #356828
30/01/2012 16:13
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Antwort auf:
ich meine, dass es die Möglichkeit inzwischen nicht mehr gibt
Antwort auf:

Nein, an die Abkommen legt niemand die Hand an - und kaum jemand erwähnt deren Bestandteile öffentlich, weil das politisch nicht opportun ist.


In dem von mir oben genannten Fall ging es ja um eine Behandlung in D (nicht in TN), die angeblich auf Grund einer (früher bestehenden?) Möglichkeit bezüglich Krankenversicherung durchgeführt werden konnte. s18

Beim Googeln ist mir auch aufgefallen, dass das ein politisch höchst brisantes Thema ist, welches bei einigen, die davon Kenntnis haben, großen Unmut auslöst....

Re: Familien-Mitversicherung [Re: Nela] #356838
30/01/2012 23:05
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Nun, eine Behandung in Deutschland würde heutzutage durch die verpflichtende Krankenversicherung, die für ein Visum erforderlich ist, bezahlt - doch wenn das nicht der Fall wäre, so wären die Familienangehörigen, die bei einem in Deutschland lebenden gesetzlich Versicherten familienversichert sind, natürlich nicht nur im Heimatland, sondern auch in Deutschland behandlungsberechtigt.

Daß dies Unmut erzeugt, ist verständlich - schließlich war die Welt in den 60er Jahren noch ein andere als heute und entsprechende Abkommen müßten eigentlich angepaßt werden, selbst wenn es "nur" um ein paar Millionen pro Jahr geht, die die deutsche Krankenkasse da aufwenden muß. Doch, wie schon erwähnt, da scheint kein Politker die Hand anlegen und dabei schlafende Hunde aufwecken zu wollen.

Re: Familien-Mitversicherung [Re: Frogger] #356851
31/01/2012 14:09
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Hallo Frogger,

ich kenne den Fall wo bei einem deutsch-deutschen Ehepaar der Mann nach Tunesien quasi ausgewandert ist. Er hat also keinen Wohnsitz mehr in Deutschland - aus welchen Gründen auch immer. Beide sind immer noch verheiratet und bleiben das auch. Trotzdem hat der Mann hier in Deutschland kein Recht mehr auf eine Familienversicherung bei der Krankenkasse in der er vorher war und seine Frau immer noch ist. Sie ist berufstätig und könnte ihn mitversichern lassen. Er arbeitet in Tunesien nicht und hat dort keine Krankenversicherung. Die Auskunft bei der Krankenkasse war, dass nur derjenige ein Recht auf Familienversicherung hat, dessen Wohnsitz in Deutschland ist. Ich gehe davon aus dass dies auch für Tunesier gilt die hier nicht wohnen.

Allerdings können die Tunesier die z.B. bei der CNSS versichert sind hier auch ärztl. Hilfe in Anspruch nehmen, müssen das Geld vorstrecken und bekommen dies in Tunesien von ihrer dortigen Krankenkassen zurück.

Am besten du erkundigst dich bei deiner Krankenkasse.

LG sharaz

Re: Familien-Mitversicherung [Re: sharaz99] #356857
31/01/2012 15:23
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Original geschrieben von: sharaz99
Die Auskunft bei der Krankenkasse war, dass nur derjenige ein Recht auf Familienversicherung hat, dessen Wohnsitz in Deutschland ist. Ich gehe davon aus dass dies auch für Tunesier gilt die hier nicht wohnen.


Die Auskunft ist korrekt - und, nein, für hier lebende Türken, Tunesier, Marokkaner, usw. gilt genau diese Regelung wegen der Sozialabkommen eben nicht. smile

Re: Familien-Mitversicherung [Re: Frogger] #356860
31/01/2012 16:22
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Original geschrieben von: Frogger
Original geschrieben von: sharaz99
Die Auskunft bei der Krankenkasse war, dass nur derjenige ein Recht auf Familienversicherung hat, dessen Wohnsitz in Deutschland ist. Ich gehe davon aus dass dies auch für Tunesier gilt die hier nicht wohnen.


Die Auskunft ist korrekt - und, nein, für hier lebende Türken, Tunesier, Marokkaner, usw. gilt genau diese Regelung wegen der Sozialabkommen eben nicht. smile



Das ist eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit.....D.h. ein hier lebender z.B. Tunesier könnte seine Familie in Tunesien familienversichern sofern sie dort nicht Mitglied einer Krankenkasse sind? Habe ich das jetzt richtig verstanden? Und ein Deutscher der in Tunesien lebt, dessen deutsche Frau hier ihren Wohnsitz hat ist dann dort nicht familienversichert? Letzteres stimmt ja nach Aussage der Krankenkasse. Wenn ich das jetzt alles richtig interpretiere finde ich das sehr ungerecht... LG sharaz

Re: Familien-Mitversicherung [Re: sharaz99] #356867
31/01/2012 17:31
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Antwort auf:
D.h. ein hier lebender z.B. Tunesier könnte seine Familie in Tunesien familienversichern sofern sie dort nicht Mitglied einer Krankenkasse sind? Habe ich das jetzt richtig verstanden? Und ein Deutscher der in Tunesien lebt, dessen deutsche Frau hier ihren Wohnsitz hat ist dann dort nicht familienversichert? Letzteres stimmt ja nach Aussage der Krankenkasse. Wenn ich das jetzt alles richtig interpretiere finde ich das sehr ungerecht...


Genau das ist wohl das Problem bei diesen Sozialversicherungsabkommen.

Re: Familien-Mitversicherung [Re: Nela] #356869
31/01/2012 18:15
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..dann zahlt hier die Solidargemeinschaft für ausländische Familienangehörige die im Ausland ihren Wohnsitz haben auch noch mit. Na danke, wenn das wirklich so stimmt.. LG sharaz

Re: Familien-Mitversicherung [Re: sharaz99] #356873
31/01/2012 18:51
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Was glaubt ihr denn warum alle nach D wollen, bzw. nach Europa?

Re: Familien-Mitversicherung [Re: Wuppi] #356874
31/01/2012 19:00
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Um auf Froggers Ausgangsfrage zurück zu kommen:

Original geschrieben von: Frogger
Im Zuge einer Recherche stelle ich hier einmal die Frage in die Runde, ob jemand persönliche Erfahrungen mit der Mitversicherung von tunesischen Familienmitgliedern hat (das betrifft also nur tunesische Staatsangehörige).

Macht denn hier im Forum jemand für seine tunesische (Schwieger-)Familie von diesem "Angebot" Gebrauch?