Daß es möglich ist, ist unstreitig (siehe auch offizielle Antwort des Bundespresseamtes von Ende 2010 im angegebenen Link), das ist Bestandteil des Sozialversicherungsabkommens mit Tunesien.
Mich interessiert daher eher die Frage, ob es Personen gibt, die dieses Recht nutzen (und mit welchen Erfahrungen: Personenkreis, Umfang des Schutzes in Tunesien).

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Betrifft das denn alle Staaten, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen?
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Ja, so gut wie alle - und auch in Österreich und der Schweiz sieht es prinzipiell ähnlich aus. In jedem Falle gehören Marokko, Türkei, Tunesien und die Nachfolgestaaten von Jugoslawien dazu, bei anderen Ländern, wie z.B. Bulgarien gilt sowieso stattdessen das Übereinkommen der EU-Mitgliedsländer.

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ich meine, dass es die Möglichkeit inzwischen nicht mehr gibt
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Nein, an die Abkommen legt niemand die Hand an - und kaum jemand erwähnt deren Bestandteile öffentlich, weil das politisch nicht opportun ist.

Last edited by Frogger; 30/01/2012 15:47.