Wenn ich google zu dem Thema befrage, dann stoße ich nur darauf, dass Angehörige in der Türkei und Staaten des ehem. Jugoslavien auf Grund von Abkommen aus den 60-er Jahren von dieser Regelung profitieren. Tunesien wird da nicht direkt erwähnt. Betrifft das denn alle Staaten, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen?

Hier ein Link zum Sozialversicherungsabkommen mit Tunesien:

Abkommen zw. der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit

Dort wird u.a. der "Bundesverband der Ortskrankenkassen" in Bonn als eine der Verbindungstellen für die Durchführung des Abkommens genannt (Tel. 0228/8430). Vielleicht bekommt man dort nähere Auskunft.