Ich weiß von einer Freundin, dass deren tunesische Schwiegermutter vor ein paar Jahren in D behandelt bzw. operiert werden konnte, da sie über ihren hier versicherten Sohn (Tunesier) mitversichert war. Der Mann ist allerdings schon etwa 30 Jahre in D, und ich meine, dass es die Möglichkeit inzwischen nicht mehr gibt. Von der Option, dass unterhaltsberechtigte Angehörige in TN behandelt werden könnten, habe ich allerdings noch nicht gehört. Vielleicht können die Rentenversicherungen da Auskunft geben, was das Sozialversicherungsabkommen betrifft?