Im Zuge einer Recherche stelle ich hier einmal die Frage in die Runde, ob jemand persönliche Erfahrungen mit der Mitversicherung von tunesischen Familienmitgliedern hat (das betrifft also nur tunesische Staatsangehörige).
Zu diesem Thema habe ich bislang keinerlei Informationen in deutschsprachigen Foren gefunden - was wahrscheinlich daran liegt, daß sich so gut wie niemand der Rechtslage bewußt ist.

Weithin bekannt ist es, daß z.B. türkische Staatsangehörige in Deutschland das Recht haben, Familienmitglieder in ihrem Heimatland bei der deutschen Krankenversicherung als "Familienmitglieder" mitversichern zu lassen.
In Deutschland für Deutsche ist das nur für nicht selbst versicherte Ehepartner und Kinder möglich, doch der Familienbegriff in der Türkei lautet anders, und so kommen z.B. auch türkische Eltern und weitere Familienangehörige in den Genuß dieser Regelung.

Was hingegen weniger bekannt ist, ist, daß es ein solches Sozialversicherungsabkommen auch zwischen Deutschland und Tunesien (sowie mit Marokko, und Nachfolgestaaten YU) gibt und beispielsweise die Eltern eines in Deutschland lebenden Tunesiers, die keine oder keine ausreichende Eigenversicherung haben UND für die er unterhaltspflichtig ist, in seiner deutschen Krankenversicherung mitversichert werden können (allerdings nur für die Leistungen, die in Tunesien versicherungsfähig sind - es gilt für sie also nicht der deutsche, sondern der tunesische Versicherungskatalog).

Konkretes Beispiel:

Ein Tunesier lebt in Deutschland und hat ein eigene gesetzliche Krankenversicherung (ist nicht beim Ehepartner mitversichert). Sein in Tunesien lebender Vater bezieht weder Rente noch ist er selbst krankenversichert.
-> Wenn der Vater krank wird, kann er mit einer Bescheinigung der deutschen Mitversicherung bei tunesischen Ärzten und Krankenhäusern kostenfrei nach tunesischem Standard behandelt werden.


Meine Frage dazu also: Gibt es hier im Forum Personen, die diesbezüglich praktische Erfahrungen haben?


Siehe dazu auch:
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/krankenkasse-fuer-angehoerige-der-migranten-29592