In einem anderen Thema "Kindesmitnahme (Binantionale Ehen)" steht, dass sich das tunesische Konsulat bei deutschem Nachnamen des Kindes weigert, einen tun. Pass auszustellen.
Sie werden möglicherweise keinen Pass auf einen nicht-tunesischen Familiennamen ausstellen, aber das Kind kann einen Pass mit dem Nachnamen des Vaters bekommen. Ich weiß nicht, wie da die genaue Gesetzeslage ist, aber in der Realität habe ich das schon gesehen (Pässe mit verschiedenen Nachnamen bei einem halb-tun. Kind).
Hi Nela,
wie meinst DU das? dann hätte das Kind ja eine doppelte Identität- stellt Euch mal vor mit zwei verschiedenen Vornamen!
Das kann eigentlich net sein, oder?
Also wenn das Kind jetzt mit Nachnamen z.B. Meier heisst, dann dürfte es doch nicht als z.B. ELMey über einen vom tun. Konsulat zugeordneten Namen des tun. Vaters ElMey über die Grenzen gelangen! Das wäre fatal?! Oder kannt jemand so ein Beispiel?
schönen Gruß