
ok, in DER Situation war ich noch nicht.
Bisher waren es nur kleinere Sachen bei Junior oder mir.
Da konnte ich problemlos verauslagen und habe es ebenso problemlos wiederbekommen.
Trotz Belegen mit arabischer Schrift.
Vielleicht sollte ich das nächste Mal ne Restaurantquittung zwecks Erstattung einreichen. Dann weiß ich hinterher wenigstens, ob bei der Versicherung jemand Arabisch kann oder ob die nur auf die Zahlen schauen

.
( nee nee, bevor jetzt jemand BETRUG schreit, letzteres war nur ein Scherz )