In einem anderen Thema "Kindesmitnahme (Binantionale Ehen)" steht, dass sich das tunesische Konsulat bei deutschem Nachnamen des Kindes weigert, einen tun. Pass auszustellen.
Sie werden möglicherweise keinen Pass auf einen nicht-tunesischen Familiennamen ausstellen, aber das Kind kann einen Pass mit dem Nachnamen des Vaters bekommen. Ich weiß nicht, wie da die genaue Gesetzeslage ist, aber in der Realität habe ich das schon gesehen (Pässe mit verschiedenen Nachnamen bei einem halb-tun. Kind).
Wie schrieb Frogger so schön in einem anderen Thema:
"Tunesisches Recht und tunesische Realität sind nicht immer deckungsgleich..."