Original geschrieben von: Yuliya
Antwort auf:
Was heisst denn in diesem Zusammenhang M it erschlichenen tunesischen Pässen" flog er mit den Kindern in sein Heimatland?"


Ich würde es so deuten, dass er tunesische Kinderpässe beim tunesischem Konsulat beantragt und bekommen hat. Dafür brauchte er nur die Geburtsuhrkunde (oder was ich vor kurzem im Bekanntenkreis hatte, reicht sogar Urkunde über annerkannte Vaterschaft, auch wenn sein Name nicht in der GU steht). Erlaubnis oder Einverständniss der deutschen/schw. Mutter braucht niemand. Um aus dem EU Land auszureisen braucht man keine EU Dokumente, die tunesische genügen. Es gibt in EU auch kein Gesätz, der Ausreiseerlaubnis von anderem Elternteil fordert... Es läuft also im schlimmsten Fall ganz einfach :-(

Die Geschichte finde ich supertraurig. Jetzt wachsen beide Kinder ohne Mama und ohne Papa...


Original geschrieben von: Nela

Genau so ist es, Yuliya. Der Vater kann ohne das Wissen und Einverständnis der Mutter tn. Pässe austellen lassen und damit ausreisen bzw. in TN einreisen. Da kann sie noch so gut auf die anderen Pässe aufpassen...



In einem anderen Thema "Kindesmitnahme (Binantionale Ehen)" steht, dass sich das tunesische Konsulat bei deutschem Nachnamen des Kindes weigert, einen tun. Pass auszustellen.
d.h. die Gefahr dürfte dann in diesem Fall wegfallen.
wenn der Vater mit dem Kind über die europ. Grenze möchte, aber Kind und Vater zwei verschiedene Nachnamen haben, dann müssten doch auch die europäischen Grenzer nach eine Erlaubnis der Mutter fragen, oder etwa nicht?
das wäre ja grausig!
lg, anchadia