Original geschrieben von: Nela

Demnach wurde der § 31 AufenthG inzwischen geändert.

Habe dazu gerade das hier gefunden:

"Zur Bekämpfung von Scheinehen wird die Ehemindestbestandszeit für das eigenständige Aufenthaltsrecht von Ehegatten nach § 31 AufenthG von zwei auf drei Jahre verlängert."

Quelle

Das Gesetz ist wohl am 01. Juli 2011 in Kraft getreten.


s11


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
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