Demnach wurde der § 31 AufenthG inzwischen geändert.

Habe dazu gerade das hier gefunden:

"Zur Bekämpfung von Scheinehen wird die Ehemindestbestandszeit für das eigenständige Aufenthaltsrecht von Ehegatten nach § 31 AufenthG von zwei auf drei Jahre verlängert."

Quelle

Das Gesetz ist wohl am 01. Juli 2011 in Kraft getreten.

Hätte mich auch sehr gewundert, wenn Frogger falsche Infos einstellt. smile