Demnach wurde der § 31 AufenthG inzwischen geändert.
Habe dazu gerade das hier gefunden:
"Zur Bekämpfung von Scheinehen wird die Ehemindestbestandszeit für das eigenständige Aufenthaltsrecht von Ehegatten nach § 31 AufenthG von zwei auf drei Jahre verlängert."
Quelle Das Gesetz ist wohl am 01. Juli 2011 in Kraft getreten.
Hätte mich auch sehr gewundert, wenn Frogger falsche Infos einstellt.
