Original geschrieben von: Nela

Man bekommt doch schon nach zwei Jahren gelebter Ehe in D ein eigenständiges Aufenthaltsrecht (vorausgesetzt, der Lebensunterhalt ist gesichert)? confused Deswegen wird er wohl seinen Auszug auf gut zwei Jahre nach Einreise "datiert" haben....
Woher hast du die Info? Mir sind 3 Jahre bekannt wie Frogger geschrieben hat!


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
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