Man bekommt doch schon nach zwei Jahren gelebter Ehe in D ein eigenständiges Aufenthaltsrecht (vorausgesetzt, der Lebensunterhalt ist gesichert)? Deswegen wird er wohl seinen Auszug auf gut zwei Jahre nach Einreise "datiert" haben....
Woher hast du die Info? Mir sind 3 Jahre bekannt wie Frogger geschrieben hat!
Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale! Viva la Tunisie 14.01.2011 kashba.de - Tunesien-News