Für mich liest sich das so, dass es mit einem arabischen Nachnamen (welcher nahe legt, dass das Kind einen arabischen Vater hat) also durchaus Probleme bei der Ausreise geben könnte, auch wenn es in der Praxis vielleicht selten welche gibt (wie man ja immer wieder liest). Dennoch scheint von der Gesetzeslage her durchaus ein gewisses Risiko zu bestehen, dass man bei der Ausreise aus einem arabischen Land Probleme bekommt.
Ja, das Risiko besteht darin, daß der Vater, wenn er von der Reise Kenntnis hat, bei den dortigen Behörden intervenieren und dann, je nach nationaler Rechtslage, eine Überstellung beantragen könnte - wenn ihm z.B. von einem tunesischen Gericht das Sorgerecht zugesprochen wurde (dann hätte aus seiner Sicht die Mutter das Kind entführt).
In einem solchen Falle kann man dann nicht ohne weiteres vorhersagen, ob das Gastland den Rechtsanspruch der (christlichen) Mutter oder des (muslimischen) Vaters als höherranging einstufen wird.