Sicher gibt es eine genaue Regel, und die lautet: Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Tunesien hat, der muß eine Ausreisesteuer bezahlen. Seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Tunesien hat ein Ausländer, der eine Carte Sejour hat, (denn dann darf man Tunesien nicht mehr für längere Zeit verlassen, ohne daß sie ungültig wird) und jeder Tunesier, der keine langfristige (6 Monate und mehr) Aufenthaltsgenehmigung für ein anderes Land besitzt.
Der Wegfall der Ausreisesteuer soll wohl im Rahmen einer Steuerreform angedacht werden - mit dem Argument, daß dann viele Tunesier ins Ausland fahren werden, wenn die Ausreise keine 60 Dinar mehr kostet.
Die Logik dahinter ist allerdings, wie so oft in Tunesien, nicht ganz einleuchtend...
Zum Ausgleich wird für die "Förderung der Tourismusausgaben" dann auch gleich über eine Kurtaxe nachgedacht.