@ Lisa
Alle Staaten - ich sage lieber fast alle, bevor mir noch einer für irgendwo das Gegenteil beweist, jedenfalls auch Tunesien - kennen eine gesetzliche Meldepflicht.

Am Beispiel Österreich heisst das:
Wer nach Österreich zieht, innerhalb Österreichs übersiedelt oder seinen Hauptwohnsitz ändert, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden. Hierbei sind verschiedene Fristen zu beachten.
Auch die Unterkunftnahme in einem Beherbergungsbetrieb ist jedenfalls zu melden und erfolgt durch Ausfüllen des Gästeblattes.

Und je autoritärer ein Staat ist, umso strenger wird ein solches Gesetz gehandhabt.

Karl