Original geschrieben von: Zarzouna
Fakt ist, dass die Strafe für Diebstahl laut Scharia das abschlagen der Hand ist. Das ist durch Quran und Sunnah belegt


Nur eine kleine Bemerkung dazu:

FAKT ist ebenfalls, daß es keine einheitliche Scharia gibt - es gibt in der Tat in kaum zwei islamischen Ländern eine identische Scharia. Wenn Du also hier mit der Scharia argumentierst, dann tust Du es in der unglücklichst-möglichen Form, in dem Du Dich auf die Sharia shiitischer und wahhabitischer Sicht beziehst. Diese aber ist nicht im vollen Umfang allgemeingültig (und das betrifft insbesondere die vom Westen gerne genannten drakonischen Strafen) - und noch nicht einmal für die Mehrheit aller Muslime.

Zwar ist es korrekt, daß sich die Sahria aus dem Koran und er Sunna HERLEITET, doch man beachte das Wort: herleitet. Es gibt keine per Koran oder Sunna festgeschriebenen Sharia-Kanton, sondern Sharia-Bestandteile, die, neben in den Schriften formulierten Texten, aus Analogien und Interpretationen entwickelt wurden (und die Fiqh, also die Jurisprudenz, geht über die Sharia hinaus, hat allerdings auch nicht den "göttlichen" Charakter).