Original geschrieben von: annaki
Hallo,

mein Mann ist seit 1 Jahr in Deutschland und hat ein Visum zwecks FZ bis 2013 erhalten. Er ist, da seine Deutschkenntnisse bis dato nicht guten waren, nach § 44a Abs. 1 Satz 1 AufenthG verpflichtet worden einen Integrationskurs zu absolvieren. Diesen lehnt er jedoch ab und meint sein Deutschkenntnisse wären jetzt so gut, dass er nun keinen Deutschkurs mehr benötigt. Nun meine Frage: Was kann passieren, wenn er bis 2013 diesen Integrationskurs nicht abgelegt hat. Kann er ausgewiesen werden?

vg annaki


Liebe Annaki,

mein Mann ist auch ein Jahr da und ich muss sagen, ohne den Intikurs wären wir verratzt gewesen. Vielleicht nicht sprachlich, aber es gibt genug andere Themen, die dort angesprochen werden, die zu einem Leben hier in Deutschland dazu gehören. Ehrlich gesagt gäbe es da für mich keine Diskussion. Entweder er will hier mit mir leben, dann muss er auch alles dafür tun, dass es so reibungslos wie möglich läuft, oder eben nicht.

Wie schon andere gesagt haben würde ich mich bei der ABH erkundigen. Aber nicht DU, sondern ER alleine, denn seine Deutschkenntnisse sind ja anscheinend gut genug.

LG
sunny


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint