Original geschrieben von: Frogger
Original geschrieben von: annaki

mein Mann ist seit 1 Jahr in Deutschland und hat ein Visum zwecks FZ bis 2013 erhalten. Er ist, da seine Deutschkenntnisse bis dato nicht guten waren, nach § 44a Abs. 1 Satz 1 AufenthG verpflichtet worden einen Integrationskurs zu absolvieren. Diesen lehnt er jedoch ab und meint sein Deutschkenntnisse wären jetzt so gut, dass er nun keinen Deutschkurs mehr benötigt. Nun meine Frage: Was kann passieren, wenn er bis 2013 diesen Integrationskurs nicht abgelegt hat. Kann er ausgewiesen werden?


Leider nicht! Alles, was einem mit einem deutschen Staatsbürger verheirateten Ausländer "passieren" kann, ist, daß seine Aufgenthaltsgenehmigung immer nur für 1 Jahr verlängert wird und er keine Niederlassungserlaubnis erhält. Erhält derjenige Sozialhilfe, so wird diese gekürzt (Verstoß gegen die Plichten in de Eingliederungsvereinbarung).



Ist ja auch richtig so.

Original geschrieben von: Frogger
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Aber vom Wortlaut des Gesetzes einmal abgesehen - auch nach einem B1-Sprachkurs sind die Deutschkenntnisse noch ziemlich dürftig und nur für einfache Arbeiten geeignet. Das Ziel für jemanden, der sich dauerhaft in Deutschland aufhalten will und/oder einen anspruchsvolleren Beruf ausüben möchte, sollte, in eigenem Interesse, kurzfristig B2, mittelfristig sogar C1 sein.


So sieht es aus!