Hallo,
mein Mann ist seit 1 Jahr in Deutschland und hat ein Visum zwecks FZ bis 2013 erhalten. Er ist, da seine Deutschkenntnisse bis dato nicht guten waren, nach § 44a Abs. 1 Satz 1 AufenthG verpflichtet worden einen Integrationskurs zu absolvieren. Diesen lehnt er jedoch ab und meint sein Deutschkenntnisse wären jetzt so gut, dass er nun keinen Deutschkurs mehr benötigt. Nun meine Frage: Was kann passieren, wenn er bis 2013 diesen Integrationskurs nicht abgelegt hat. Kann er ausgewiesen werden?
vg annaki
Dann soll er halt einfach nur die Prüfung machen?
Wenn er nen Job hat und viell es zeitlich schlecht möglich wäre am Kurs teilzunehmen geht sowas sicherlich.
Was ist denn eigentlich DEINE Einschätzung der Lage? Hat er B1 Niveau?