Original geschrieben von: annaki
Hallo,

mein Mann ist seit 1 Jahr in Deutschland und hat ein Visum zwecks FZ bis 2013 erhalten. Er ist, da seine Deutschkenntnisse bis dato nicht guten waren, nach § 44a Abs. 1 Satz 1 AufenthG verpflichtet worden einen Integrationskurs zu absolvieren. Diesen lehnt er jedoch ab und meint sein Deutschkenntnisse wären jetzt so gut, dass er nun keinen Deutschkurs mehr benötigt. Nun meine Frage: Was kann passieren, wenn er bis 2013 diesen Integrationskurs nicht abgelegt hat. Kann er ausgewiesen werden?

vg annaki
Das kann dein Mann auch beurteilen confused
Sorry aber ich finde so ein verhalten nicht akzeptabel!

Er hat einen Verpflichtung unterschrieben bei der ABH & daran MUSS er sich halten!!!

Was genau passiert kann ich dir nicht sagen...Ich nehme aber mal an das er keinen Unbefristeten Aufenthalt nach 2013 bekommt!

Aber sicher wird sich noch jemand dazu melden...Vielleicht hat Frogger ja die passende Antwort für dich smile

Schönen Sonntag!


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
kashba.de - Tunesien-News