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Aufenthaltsverlängerung nach Scheidung #355161
11/10/2011 22:59
11/10/2011 22:59
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Tammi Offline OP
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Tammi  Offline OP
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Wird bei getrennt lebenden Ehegatten (nach 3 Ehejahren) der Aufenthaltstitel verlängert, wenn Arbeitslosigkeit besteht? Finde den Gesetzestext nicht ganz eindeutig. War jemand in der Situation?

Re: Aufenthaltsverlängerung nach Scheidung [Re: Tammi] #355177
12/10/2011 11:39
12/10/2011 11:39
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PeppermintPatty Offline
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Nach 3 Jahren hat er auf jeden Fall ein von der Ehe unabhängiges Aufethaltsrecht, unter den Voraussetzungen allerdings etst mal befristet, das mit der unbefristeten wird dann auch dauern...


Weisst du vermutl am besten wie deine ABH drauf ist, sofern die Frage dich/euch betrifft.

Last edited by PeppermintPatty; 12/10/2011 11:40.
Re: Aufenthaltsverlängerung nach Scheidung [Re: Tammi] #355182
12/10/2011 13:16
12/10/2011 13:16
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Nela Offline
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Antwort auf:
Finde den Gesetzestext nicht ganz eindeutig.

§31,4: Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch steht der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unbeschadet des Absatzes 2 Satz 3 nicht entgegen. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nicht vorliegen. http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#31

Ich war selber nicht in der Situation, aber der Gesetzestext ist doch eigentlich eindeutig. Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis: Ja. Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis): Erst mal nein, bzw. erst dann, wenn die Voraussetzungen (Einkommen etc.) gegeben sind.

Wie PeppermintPatty schrieb:
Antwort auf:
Nach 3 Jahren hat er auf jeden Fall ein von der Ehe unabhängiges Aufethaltsrecht, unter den Voraussetzungen allerdings etst mal befristet, das mit der unbefristeten wird dann auch dauern...

Re: Aufenthaltsverlängerung nach Scheidung [Re: Nela] #355189
12/10/2011 19:47
12/10/2011 19:47
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Tammi Offline OP
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Gibt es keine Ausnahme? Ist nicht so toll vom Amt angeschrieben zu werden, ob man genug verdient um zu zahlen.

Re: Aufenthaltsverlängerung nach Scheidung [Re: Tammi] #355203
13/10/2011 14:06
13/10/2011 14:06
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Was hat das nun mit deiner 1. Anfrage zu tun?

Die Verlängerung hat ja an sich nichts damit zu tun dass das Amt sich versucht da rauszuwinden (aus der Zahlpflicht),
wobei wir dann ja schon bei Hart4 sein müssten oder? Arbeitslosengeld ist doch unkritisch?

Wenn du das hiernicht möchtest - was ich verständlich fände, meld dich evtl bei info4alien.de an und poste da mal die Gesamtsituation, oder frage einen Anwalt.

Ich persönlich finde es ehrlich gesagt hier schwierig dir aus einzelnen "Häppchen" irgend einen halbwegs vernünftigen Rat zu geben.

Bei mir kam das im ersten Post so an als wolltest du nicht dass der Aufenthalt beendet wird weil Trennung.


Last edited by PeppermintPatty; 13/10/2011 14:08.
Re: Aufenthaltsverlängerung nach Scheidung [Re: PeppermintPatty] #355205
13/10/2011 15:31
13/10/2011 15:31
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PeppermintPatty Offline
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Hallo Tammi,

hab mir jetzt nun mal deine letzten Beiträge angesehen,

im Grunde immer dieselbe Fragestellung, mit einigen Variablen wink

Die Antworten hierzu hast du dir jeweils angesehen?
Ich frag nur, man kann ja auch mal was übersehen...

Die Frage die sich mir stellt, seid ihr getrennt oder geschieden oder läuft die Scheidung schon?