Hallo haref, am besten wenn es um Kauf eines Grundstückes oder eine Immobilie geht, wäre du würdest einen Anwalt deines Vertauens in Tunesien einschalten, damit du da keinen Reinfall erlebst. Das ist nur ein gutgemeinter Rat und ich spreche aus eigener Erfahrung.
Was die Einstellung von Personal betrifft, da muss der jeweilige Arbeitgeber entscheiden unter welchen Bedingungen. Die 6-Tage-Woche und 2 Wochen Urlaub ist normal. Bei Entlassungen kann es auch vorkommen dass man Abfindungen zahlen muss, das hängt davon ab wielange der Arbeitnehmer beschäfigt war etc. Ansonsten würde ich mich bezüglich dieser Fragen, was das Arbeitsrecht angeht, an die AHK in Tunis wenden. Die Internetseite findest du unter
www.ahk.deIch hoffe ich konnte dir ein bißchen helfen.
LG sharaz