In der Tat, seit April 2010 gilt dies:
>>>
Inhaber eines gültigen Schengenvisums (Text im Visumetikett: "gültig für Schengener Staaten" in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) können sich im gesamten Schengenraum bis zu 3 Monaten pro Halbjahr aufhalten, soweit dies durch die zulässige Nutzungsdauer des Visums abgedeckt ist. Das gleiche gilt für Inhaber der meisten nationalen Aufenthaltstitel sowie nationaler Visa der Kategorie "D", die von den jeweiligen Schengen-Staaten für längerfristige Aufenthalte von über drei Monaten ausgestellt werden. Für die anderen EU-Staaten, die keine Schengen-Staaten sind, wird ggfs. ein gesondertes Visum benötigt.
<<<
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/17-Schengenstaaten.html?nn=350374Die von mir genannte Regelung bezieht sich auf das Visa Typ D mit einer einmaligen Einreise (ich war der Meinung, FZF-Visa werden üblicherweise nur für eine einmalige Einreise erteilt, das scheint sich geändert zu haben).