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Re: Visum fertig, aber noch Fragen
[Re: maedi]
#354961
29/09/2011 15:46
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Frogger
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In der Tat, seit April 2010 gilt dies: >>> Inhaber eines gültigen Schengenvisums (Text im Visumetikett: "gültig für Schengener Staaten" in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) können sich im gesamten Schengenraum bis zu 3 Monaten pro Halbjahr aufhalten, soweit dies durch die zulässige Nutzungsdauer des Visums abgedeckt ist. Das gleiche gilt für Inhaber der meisten nationalen Aufenthaltstitel sowie nationaler Visa der Kategorie "D", die von den jeweiligen Schengen-Staaten für längerfristige Aufenthalte von über drei Monaten ausgestellt werden. Für die anderen EU-Staaten, die keine Schengen-Staaten sind, wird ggfs. ein gesondertes Visum benötigt. <<< http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/17-Schengenstaaten.html?nn=350374Die von mir genannte Regelung bezieht sich auf das Visa Typ D mit einer einmaligen Einreise (ich war der Meinung, FZF-Visa werden üblicherweise nur für eine einmalige Einreise erteilt, das scheint sich geändert zu haben).
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Re: Visum fertig, aber noch Fragen
[Re: Frogger]
#354963
29/09/2011 16:08
29/09/2011 16:08
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Nachdem ich den Sachverhalt noch einmal überlegt habe, dürfte es so aussehen, daß sogar bei dem nationalen Visum zur einmaligen Einreise der 90tägige Aufenthalt im Schengen-Raum möglich ist, und zwar auch dann, wenn das Zielland (also das Ausstellerland) niemals betreten wird. Dies ergibt sich aus der Regelung, daß ein nationales D-Visum diesbezüglich seit April 2010 für seine Gültigskeitsdauer dem Aufenthaltstitel gleichgestellt ist.
Wer sich über die Formulierung "längerfristiger Aufenthalt von mehr als 3 Monaten" bei einer tatsächlichen Gültigkeit von 90 Tagen (also 3 Monaten) wundert - ein D-Visum wird normalerweise erst ab 3 Monaten ausgestellt (z.B. für Arbeit, Studium), doch für die Sonderform "FZF nach Heirat oder zur Heirat" wird ebenfalls ein D-Visum ausgestellt, das jedoch dann auf 90 Tage befristet wird.
Allerdings - wer mit einem Bürger eines Schengen-Landes bereits verheiratet ist, für den spielte das alles ohnehin keine Rolle, weil er auch bisher schon die abgeleitete Freizügigkeit durch den Ehepartner genießt und auch OHNE Schengen-Visum zusammen mit diesem oder zu diesem durch Schengen-Länder reisen konnte. Mit der neuen Regelung 2010 wurde diese Tatsache lediglich auch formal einfach vollzogen.
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