hallo wolfgang,
habe mal gegoggelt und habe das hier gefunden:

Gesetzliche Bestimmungen für Elektroschocker
Am 31.12.2010 läuft die Ausnahmegenehmigung für Elektroschockgeräte ohne Prüfzeichen aus.(siehe unten)

Die Elektroschocker ohne Prüfzeichen, welche zurzeit am Markt sind, dürfen bis zum 31.12.2010 ge- und verkauft werden. Ab dem 01.01.2011 ist dies nicht mehr gestattet.

Momentan sind keine Elektroschocker am deutschen Markt erhältlich, die den Anforderungen der PTB (Physikalisch-Technischen Bundesanstalt) entsprechen und das Prüfzeichen haben.

Wir stehen in regem Kontakt mit unseren Herstellern und Lieferanten um Ihnen möglichst schnell Elektroschockgeräte mit vorgeschriebenem Prüfzeichen anbieten zu können.

Ab dem 01.01.2011 dürfen Elektroschockgeräte, die nachweislich vor dem 31.12.2010 gekauft wurden weiterhin in Besitz bleiben. Dies wird durch eine Allgemeinverfügung des BKA's geregelt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Geräte ohne Prüfzeichen nicht mehr geführt werden.


Auf den Flügeln der Zuversicht
kann jeder Berg überflogen werden.