Solange die tunesischen Behörden keinen Grund zur Annahme haben, daß das Kind die tunesische Staatsbürgerschaft hat, sollte m.E. die Sache keine Probleme bereiten.
Ein Name allein macht da nichts - denn die Frau kann ja auch nach der Geburt des Kindes einen Nordafrikaner geheiratet und dann dessen Namen angenommen haben. Da das Kind nicht im Geburtsregister steht, und der Vater die tunesischen Behörden wohl nicht aufmerksam machen wird, haben die Behörden keine Handhabe.