Muß ja auch niemand vorlegen.

Die Grenzpolizei muß diese Genehmigung nichstdestotrotz irgendwie erhalten, und zwar so, daß sie erkennt, daß sie vom Vater kommt, also z.B. durch persönliche Erklärung des Vaters bei der Grenzpolizei, weil diese sonst nicht festellen kann, ob eine Entführung vorliegt oder nicht - und die Ausreisenden dann zur Klärung der Sachlage einfach erst einmal da behält. Das ist, wie gesagt, eine Entscheidung der Sicherheitsorgane, kein gesetzliches Erfordernis.