Original geschrieben von: Uwe Wassenberg

Meiner Meinung nach ist der Absatz zur politisch instabilen Lage für die Linienflugverbindung Köln-Tunis völlig irrelevant. Nur bei Charterflügen hat die Fluggesellschaft eine Sorgfaltspflicht, aber nicht bei Linie. Da bucht man einen Flug, fliegt hin und die Geschäftsbeziehung ist beendet.
Alles in allem eine überaus faule Ausrede.
lle mal die Kundenbetreuung löchern.


Nein, hat Sie nicht?
Wäre mir neu wenn ein Arbeitgeber (hier AB) keine Sorgfaltspflicht zumindest gegenüber seinen Mitarbeiter (Flugbegleiter, Piloten) hat.

Und Frogger hat es richtig beschrieben. Es gibt zahlreiche Faktoren für eine solche Entscheidung. Und wie naiv muss man sein das man glaubt auf eine schriftliche Anfrage diese im Detail beschrieben/erklärt zubekommen.
Da erhält man natürlch ein mehr oder wenig verfasstes Stnadardschreiben.
Die Strecke ist für für AB unter Berücksichtigung aller (Risiko-)Faktoren einfach unrentabel geworden .