-Auto darf nicht älter als 3j sein.
-Bei älterem Auto kommen unglaublich hohe Zollgebühren drauf sodass es nicht niemals rechnet+darf auch nur eingeschränkt verkauft werden,zieml kompl.+rechnet sich net-macht sogut wie keiner.
-Älteres Auto darf EINMALIG über FCR Abtretung verkauft werden.
FCR berechtigt den Landsmann zur einmaligen Zollfreien Einfuhr eines beliebigen Autos.(das würd ich aber nur bei nem teuren Auto machen wo es sich richtig rechnet pina
